... was bedeutet eigentlich "palliativ" ?

 

Definition „Palliativ“ (Wikipedia): (Linderung, aus lat. ‚pallium‘ (Mantel) bzw. ‚palliare‘ (mit einem Mantel umhüllen, verbergen)) bezeichnet allgemein eine medizinische Maßnahme, deren primäres Ziel nicht der Erhalt, die Genesung oder die Wiederherstellung der normalen Körperfunktion, sondern deren bestmögliche Anpassung an die gegebenen physiologischen und psychologischen Verhältnisse ist, ohne gegen den zugrundeliegenden Defekt oder die zugrundeliegende Erkrankung selbst zu wirken.

Hauptanliegen palliativer Maßnahmen ist somit die Verbesserung der Lebensqualität!

 

... und wo bekomme ich professionelle Hilfe?

 

  • Palliativ Care Team (PCT) Aurich-Ostfriesland, palliativmedizinischer Konsiliardienst GmbH, Burgstraße 10 (Fußgängerzone),
    26603 Aurich, Koordinatoren Frau Steinmeier, Frau Großmann,                      Tel. 04941/99 188 90, Fax 04941/9918892, mail: info@palliativ-aurich.de, web: www.palliativ-aurich.de
  • Palliativ Care Team (PCT) Wilhelmshaven-Friesland, palliativmedizinischer Konsiliardienst gGmbH, Kurt-Schumacher-Straße 241, 26389 Wilhelmshaven, , Tel.04421/778190, Fax 04421/7781929, mail: info@pct-whv-fri.de, web: www.pct-whv-fri.de

 

 

  • Palliativnetz Unter Ems GbR, Annenstr. 11, 26789 Leer, Koordinatorin Frau Birgit Schneider; Tel.: 0491/9879124, Fax0491/98791222;info@palliativnetz-ue.de

 

 

 

 

 

 


 

 

... wer hat Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ?

 

Dieses regelt:

§ 37b SGB V - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

 

(1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination (SPT) insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen. 

 

(2) Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 Abs.1 des Elften Buches haben in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. Die Verträge nach § 132d Abs.1 regeln, ob die Leistung nach Absatz 1 durch Vertragspartner der Krankenkassen in der Pflegeeinrichtung oder durch Personal der Pflegeeinrichtung erbracht wird; § 132d Abs.2 gilt entsprechend. 

 

 

(3) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 Abs.4 bestimmt in den Richtlinien nach § 92 bis zum 30.September 2007 das Nähere über die Leistungen, insbesondere 1. die Anforderungen an die Erkrankungen nach Absatz 1 Satz 1 sowie an den besonderen Versorgungsbedarf der Versicherten. 2. Inhalt und Umfang der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung einschließlich von deren Verhältnis zur ambulanten Versorgung und der Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den bestehenden ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (integrativer Ansatz); die gewachsenen Versorgungsstrukturen sind zu berücksichtigen. 3. Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des verordnenden Arztes mit dem Leistungserbringer.

  

Die oben angegebenen Palliativ Care Teams haben zur Umsetzung dieses gesetzlichen Anspruchs Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Damit jeder Patient auch diesen Anspruch für sich umsetzten kann, wurden Kooperationsverträge mit vielen spezialisierten professionellen Partnern in der Palliativversorgung für die Region abgeschlossen.

Bitte nehmen Sie gegebenenfalls direkt mit den oben angegebenen Teams direkt oder mit uns Kontakt auf.

 

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